Das Leitbild gibt den Verantwortlichen der Kirchgemeinde und den Gemeindegliedern eine Perspektive. Es zeigt, in welche Richtung sich die Kirchgemeinde entwickeln will und welche Werte ihr wichtig sind. Mitglieder des Kirchgemeinderates und des Mitarbeitsteams haben im Jahr 2000 das Leitbild erarbeitet. Jedes Jahr, in der ersten Sitzung des Jahres, vergleicht der Kirchgemeinderat die eigene Arbeit und die Veranstaltungen und Verhältnisse in der Kirchgemeinde mit den im Leitbild festgehaltenen Perspektiven und diskutiert die Konsequenzen.
Im Organisationsreglement sind die Rechte und Befugnisse der Stimmberechtigten unserer Kirchgemeinde geregelt, zudem die Aufgaben und Befugnisse des Kirchgemeinderates in seiner Funktion als Verwaltungs- und Aufsichtsbehörde, inkl. Regelungen betreffend seiner Kommissionen. Weiter enthalten sind Regelungen zur Wahl der Pfarrpersonen und Anstellung von Mitarbeitenden der Kirchgemeinde sowie die Verfahren in der Kirchgemeindeversammlung.
Die Kirchgemeindeversammlung hat am 26. November 2020 das neue OgR beschlossen. Das Reglement wurde
vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kanton Bern ohne Vorbehalt genehmigt. Es ersetzt das bisherige Reglement und trat am 1. Januar 2021 in Kraft.
Organigramm 1. Januar 2022
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